Kato Archanes – Präfektur Heraklion
Grundstücksgröße: 496,44 m²
Bebaubarkeit (Mindestgröße): 300 m²
Maximale Bebauungsdichte: 60 %
Maximale Gebäudehöhe: 7,5 Meter
Mindeststraßenfront: 10 Meter (für Grundstücke unter 500 m²)
Für Grundstücke über 200 m² und unter 700 m² ist die Errichtung von Gebäuden jeglicher Nutzung (Haupt- und Nebenräume) mit einer maximal zulässigen Gesamtgeschossfläche von 240 m² erlaubt.
Zusätzlich darf ein Trockenbau-Zwischengeschoss mit einer Fläche von bis zu 40 m² errichtet werden.
Die oben genannten Informationen basieren ausschließlich auf Informationen, die der Immobilieneigentümer unserem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, die etwaigen Tippfehlern oder Preisänderungen durch ihn vorbehalten sind.
GEMÄSS DEM GESETZ 4072/2012 MÜSSEN ZUR BESICHTIGUNG DER IMMOBILIE IHRE PERSONALAUSWEIS UND IHRE STEUERNUMMER ANGEGEBEN WERDEN, DIE IN DEN MAKLERVERTRAG ZUR IMMOBILIENBESICHTIGUNG WERDEN MÜSSEN.
Die Angabe auf der Karte gibt nicht den genauen Standort der Immobilie an, sondern das allgemeine Gebiet, in dem sie sich befindet. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.