Immobilienkauf in Griechenland

Gesetzliche Grundlagen von Immobilientransaktionen in Griechenland

Der Eigentumsübergang von Immobilien und ihre Registrierung ist ein sehr transparentes, leicht zu kontrollierendes und öffentliches Verfahren in Griechenland. Das Land ist ein EU-Mitglied seit Januar 1981; somit gilt die nationale und europäische Gesetzgebung.

Nicht-griechische Bürger sollten während einer Immobilientransaktion die folgenden Schritte unternehmen:

  • Unterzeichnung einer Vollmacht. Dies wird von einem griechischen Notar in Anwesenheit eines akkreditierten Übersetzers (obligatorisch) durchgeführt. Diese Vollmacht berechtigt den Anwalt, in Ihrem Namen zu handeln. Sie enthält auch die an den Anwalt übertragenen Befugnisse, um den Grundstückshauptkaufvertrag umzuschreiben. Somit muss der Käufer sich nicht mit langen und komplizierten rechtlichen Formalitäten und Verfahren beschäftigen.
  • Der zugelassene Rechtsanwalt ist in Ihrem Namen befugt, Rechnungen, Behördenregistrierungen oder Steuerzahlungen über Ihr Konto zu bezahlen.
  • Der zugelassene Rechtsanwalt überprüft sorgfältig den Zustand der Immobilienregistrierung, die Herkunft und ob Altforderungen  (wie bestehende oder frühere Hypotheken, Belastungen oder sonstige Gebühren, bestehende und frühere Verträge und Vereinbarungen usw.) vorliegen. Er legt einen unterzeichneten Bericht vor und bescheinigt Ihnen seine Ergebnisse vor der Transaktion / dem Kaufabschluss.
  • Der zugelassene Rechtsanwalt beantragt eine Steuerbescheinigung und legt sie auf den lokalen Steuerbehörde vor. Der Steuersatz beträgt 3,09%, wenn die Baugenehmigung vor dem 01.01.2006 ausgestellt wurde, bzw. 24%, wenn sie nach diesem Datum ausgestellt wurde. Die Zahlung von 24% Steuer wird bis zum 31.12.2022 ausgesetzt (Artikel 6, MwSt.-Code, L.2859 / 2000).
  • Beide Parteien (Käufer und Verkäufer) unterzeichnen den Grundstückshauptkaufvertrag in Anwesenheit eines Notars und eines anerkannten Übersetzers. Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung registriert der Anwalt dies in der State Property Registry (die endgültige, ganze und obligatorische Etappe der Immobilienkauftransaktion).
  • Nachdem der Hauptvertrag unterzeichnet wird, erhält der Käufer alle beglaubigten Unterlagen ins Deutsche übersetzt, zusammen mit der Baugenehmigung, Zertifikat des Energieausweises, Objektübersichtsplan und die topographischen Pläne.

 Diese Vertragsprozedur wurde von der Rechtsabteilung von Grekodom zur Verfügung gestellt und nachträglich vom Griechischen ins Deutsche übersetzt.

Immobilienkaufvertrag: Gebühren und Nebenkosten

 

Wenn Sie einen Immobilienkaufvertrag unterschreiben, müssen Sie die folgenden zusätzlichen Kosten und Gebühren zahlen:

Wenn der tatsächliche Immobilienpreis € 100.000 und die Steuer 3,09% beträgt, berechnen sich die Ausgaben wie folgt:

- die Anwaltskosten:100.000 X 1,5% = 1.500 € (plus 24% Mehrwertsteuer, die zu diesem Betrag wird addiert) = 1,845 €
- die Notarkosten:100.000 X 1,5% = 1.500 € (plus 24% Mehrwertsteuer) = 1,845 €
- die Grunderwerbsteuer:100.000 X 3,09% = 3.090 €
- die Grundbuchamt:100.000 X 0,5% = 500 €
- die Maklerprovision:100.000 X 2% = 2.000 €(plus 24% Mehrwertsteuer)=2.460 €
 
der Gesamtbetrag: 9.740 € (Dieser Betrag kann nicht als Servicegebühr angesehen werden, die auf Grundlage des Immobilienpreises berechnet wird)

 
Wenn der tatsächliche Immobilienpreis € 100.000 und die Steuer 24% beträgt, berechnen sich die Ausgaben wie folgt (Die Zahlung von 24% Steuer wird bis zum 31.12.2022 ausgesetzt (Artikel 6, MwSt.-Code, L.2859 / 2000)):


- die Anwaltskosten: 100.000 X 1,5% = 1.500 € (plus 24% Mehrwertsteuer, die zu diesem Betrag wird addiert) = 1,845 €
- die Notarkosten:100.000 X 1,5% = 1.500 € (plus 24% Mehrwertsteuer) = 1,845 €
- die Grunderwerbsteuer:100.000 X 24% = 24.000 €
- die Grundbuchamt:100.000 X 0,5% = 500 €
- die Maklerprovision: 100.000 X 2% = 2.000 €(plus 24% Mehrwertsteuer)=2.460 €
 
der Gesamtbetrag:29,650 € (Dieser Betrag kann nicht als Servicegebühr angesehen werden, die auf Grundlage des Immobilienpreises  berechnet wird)

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