Gesetzliche Grundlagen der Immobilientransaktionen in Griechenland.
Die Eigentumsübergang und die Registrierung ist eine völlig transparent, leicht zu kontrollieren und ein öffentliches Verfahren in Griechenland.
Das Land ist ein EU-Mitglied seit Januar 1981 so gilt die nationale und europäische Gesetzgebung.
Nicht griechische Bürger sollten während einer Immobilientransaktion die folgenden Schritte unternehmen:
• Unterzeichnung einer Vollmacht. Es wird von einem griechischen Notar in Anwesenheit von einem akkreditierten Übersetzer (obligatorisch) durchgeführt. Diese Vollmacht bevollmächtigt den Anwalt, in Ihrem Namen zu handeln. Es enthält auch die an den Anwalt übertragenen Befugnisse um den Hauptgrundstückskaufvertrag Umzuschreiben. Somit muss der Käufer nicht mit langen und komplizierten rechtlichen Formalitäten und Verfahren zu tun haben.
• Der zugelassene Rechtsanwalt ist in Ihrem Namen befugt Rechnungen, Behördenregistrierungen, Steuerzahlungen über Ihr Konto durchzuführen.
• Der zugelassene Rechtsanwalt überprüft sorgfältig den Zustand der Immobilienregistrierung, Herkunft und prüft ob Altforderungen (wie bestehende oder frühere Hypotheken, Belastungen oder sonstige Gebühren, bestehende und frühere Verträge und Vereinbarungen usw. ) vorliegen und zieht er einen Bericht- unterzeichnet und bescheinigt es Ihnen vor der Transaktion / Kaufabschluss.
• Der zugelassene Rechtsanwalt beantragt eine Steuerbescheinigung und legt sie auf den lokalen Steuerbehörde vor.
Der Steuersatz beträgt 3,09%, wenn die Eigenschaft Baugenehmigung wurde vor dem 01.01.2006 ausgestellt, und auf 24%, wenn sie nach diesem Datum ausgestellt wurde.
• Beide Parteien (Käufer und Verkäufer) unterzeichnen den Hauptgrundstückskaufvertrag in Anwesenheit eines Notars und einer anerkannten Übersetzer.
Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung, registriert der Anwalt in der State Property Registry, die die endgültige, Integral- und obligatorische Etappe der Immobilienkauftransaktion.
• Nachdem der Hauptvertrag unterzeichnet wird, erhält der Käufer alle beglaubigten Unterlagen ins Deutsche übersetzt, zusammen mit der Baugenehmigung, Leistungsaufnahme Zertifikaten, Objektübersichtsplan und die topographischen Pläne.
Diese Vertragsprozedur wurde von der Rechtsabteilung von Grekodom zur Verfügung gestellt und nachträglich vom griechischem ins deutsche übersetzt.