Betrieb ausländischer Fahrzeuge in Griechenland

Betrieb ausländischer Fahrzeuge in Griechenland

Wann Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen in Griechenland betrieben werden dürfen.
 

Eine schriftliche Antwort gab im Parlament die stellvertretende Ministerin Äkaterini Papanatsiou an den Abgeordneten Evangelos Mpasiakos in Zusammenhang mit dessen Beschwerde / Anfrage hinsichtlich der Maßnahmen, welche die griechische Regierung zu ergreifen beabsichtigt um die griechischen Bürger zu entmutigen, in Bulgarien – üblicherweise luxuriöse – Personenkraftwagen mit bulgarischen Kennzeichen zu erwerben, um so die Kosten für Versicherung, Kraftfahrzeugsteuer, TÜV usw. einzuschränken.

Besagte Antwort bezieht sich sinngemäß auf alle in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge und wird nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben:

Drakonische Sanktionen für widerrechtlichen Betrieb im Ausland zugelassener Fahrzeuge in Griechenland

Die Voraussetzungen für die vorläufige Einfuhr von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen nach Griechenland und deren Betrieb im Land werden explizit im Ministerialbeschluss (A.Y.O.)Nr. D/247/13/88 (FEK 195 B / 1988) bestimmt. Der Zeitraum, für den der wie obige Betrieb auf dem Boden des Landes gestattet ist, wird – sofern die einschlägigen Bedingungen (üblicher Wohnsitz außerhalb Griechenlands, vorläufiger Verbleib im Land, private Nutzung usw.) erfüllt werden – auf maximal sechs (6) Monate festgesetzt.

In den Fällen, bei denen der Betrieb eines Fahrzeugs mit ausländischen Kennzeichen in Griechenland festgestellt wird, ohne dass die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, sieht die nationale Zollordnung besonders strenge Sanktionen vor, die sich für Pkw aus der EU zwischen 2.500 und 10.000 Euro bewegen. Entsprechend kommen für Fahrzeuge mit Kennzeichen aus Drittländern die Bestimmungen der Zollordnung über Schmuggel zur Anwendung, sprich die Verhängung einer um das Mehrfache erhöhten bzw. dem Dreifachen der entsprechenden Zölle und sonstigen Steuern entsprechenden Abgabe, Beschlagnahmung des Fahrzeugs und Erstattung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Aus dem Vorstehenden geht eindeutig die Existenz eines klaren und strengen institutionellen Rahmens bezüglich des Erwerbs eins Fahrzeugs im Ausland und seines Betriebs innerhalb des Landes ohne Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen hervor. Die Anwendung des konkreten rechtlichen Rahmens ist den Zoll- und sonstigen Kontrollbehörden des Landes angetragen worden und stellt eine ihrer Hauptprioritäten dar.

 

                                                                                                                                                                                   Quelle: Griechenland.gr

Newsletter-Anmeldung