Zum Verkauf: Grundstück 7.142,19 m² – Bebaubar im Rahmen von Ausnahmeregelungen
📍 Standort: Kreta, Griechenland
Hauptmerkmale:
- Gesamtfläche: 7.142,19 m²
- Bebaubar im Rahmen von Ausnahmen: Bestehend vor dem 31.12.2003
- (gemäß Amtsblatt ΦΕΚ 308 A/2003 – Mindestgröße: 4.000 m²)
- Zone PEPD (V) – Spezielle Nutzungen erlaubt (siehe unten)
Zulässige Nutzungen:
- Wohnhäuser, Büros und Geschäfte (bis zu 200 m²)
- Landwirtschaftliche Lager und Einrichtungen
- Gewerbliche Lagerhäuser (ohne Abweichungen bei Volumen/Höhe)
- Gewächshäuser
- Pumpstationen, Wassertanks, Schächte
- Versorgungsinfrastruktur und technische Netze
- Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs
- Weingüter
- Tankstellen und Autowaschanlagen (nur entlang nationaler/provinzieller Straßen)
- Touristische Unterkünfte bis zu 40 Betten (Gästehäuser, Ferienzimmer, Agrotourismus)
- Campingplätze
- Restaurants (bis zu 200 Personen)
- Cafés/Snackbars (bis zu 200 Personen)
- Supermärkte
- Pflegeeinrichtungen
- Kulturelle Gebäude und Einrichtungen
- Versammlungsstätten
- Religiöse Einrichtungen
- Parkplätze
- Sportanlagen
- Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und dazugehörige Infrastruktur
- Bestimmte handwerkliche und industrielle Nutzungen laut Entscheidung 16/81 des nationalen Raumplanungsrats
- (ausgeschlossen: neue Autowerkstätten, Marmor-/Metall-/Holz-/Lederverarbeitung, Baumateriallager, Olivenpressen – nur in vorgesehenen Gewerbegebieten zulässig)
Entfernungen zu wichtigen Orten:
- 🌊 Strand Arena: 4.400 m
- ✈️ Flughafen „Eleftherios Venizelos“: 12 km
- ✈️ Neuer Flughafen Kastelli: 26,2 km
- ⚓ Hafen Chersonissos: 16,8 km
- ⚓ Zentralhafen Heraklion: 15,7 km
- 🎢 Watercity Wasserpark: 300 m
- 🦖 Dinosauria Park: 6 km
Die oben genannten Informationen basieren ausschließlich auf Informationen, die der Immobilieneigentümer unserem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, die etwaigen Tippfehlern oder Preisänderungen durch ihn vorbehalten sind.
GEMÄSS DEM GESETZ 4072/2012 MÜSSEN ZUR BESICHTIGUNG DER IMMOBILIE IHRE PERSONALAUSWEIS UND IHRE STEUERNUMMER ANGEGEBEN WERDEN, DIE IN DEN MAKLERVERTRAG ZUR IMMOBILIENBESICHTIGUNG WERDEN MÜSSEN.
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